Bundesgerichtshof. (2022). Dissoziale Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Bundesgerichtshof. Dissoziale Persönlichkeitsstörung Als Schwere Andere Seelische Störung. 2022.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)Bundesgerichtshof. Dissoziale Persönlichkeitsstörung Als Schwere Andere Seelische Störung. 2022.
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